AGBs
1. Vertragsgegenstand
1.1 Das Mitglied erhält das Recht entsprechend der Mitgliedschaft während der ausgehängten Öffnungszeiten (siehe Pkt. 8) und entsprechend der Hausordnung (siehe Pkt. 11), die zur Verfügung stehenden Sporteinrichtungen des Studios zu nutzen.
1.2 Die Nutzung der Einrichtungen des Studios ist nur bei Vorlage eines gültigen Mitgliedsausweises (eGym Band, 10er Blöcke) möglich.
2. Geltung dieser Geschäftsbedingungen
2.1 Sämtliche Angebote und Leistungen gegenüber den Mitgliedern erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind Bestandteil aller Mitgliedschaftsverträge sowie sämtlicher Nebenleistungen unter Einschluss.
2.2 Neufassungen der AGB werden Vertragsinhalt, wenn die O-fit GmbH diese dem Mitglied unter Hervorhebung der Änderung übermittelt und das Mitglied nicht binnen einer Frist von einem Monat seit Zugang schriftlich widerspricht.
3. Mitgliedschaft
3.1 Die Mitgliedschaft wird in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und beginnt zum 1. des dem Vertragsabschluss folgenden Monats, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
3.2 Mitgliedschaften, für die eine Mindestlaufzeit vereinbart wird, verlängern sich nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit auf unbestimmt Zeit, wenn sie nicht fristgemäß gekündigt werden (Pkt. 9).
3.3 Die Mitgliedschaft ist nicht auf andere Personen übertragbar.
4. Mitgliedsbeitrag/Zahlungsweise
4.1 Die O-fit GmbH bietet als Zahlungsmöglichkeit die Teilnahme am SEPA Basislastschriftverfahren an. Hier werden die Beiträge jeweils am ersten Banktag eines Monats Ihrem Konto belastet. Bei anderen Zahlungsweisen sind unsere jeweiligen Bestimmungen zu erfragen und zu beachten.
4.2 Im Verzugsfall werden anfallende Mahnkosten berechnet.
4.3 Im Falle jeder mangels Deckung oder unberechtigtem Widerrufs nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift ist die O-fit GmbH berechtigt, die für die Bankrücklastschrift und die Bearbeitung entstehenden Kosten zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen. Gerät das Mitglied mit den Zahlungen in Rückstand, die der Höhe nach den Betrag von 2 Monatsbeiträgen entsprechen, wird der für die gesamte Restlaufzeit noch offene Beitrag sofort fällig gestellt und der Zugang zum Studio wird für das Mitglieds gesperrt. Die Geltendmachung von weiteren Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten. Die gesamte Schuld ist nur dann fällig, wenn der Mitgliedsbeitrag unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt worden ist.
4.4 Die vereinbarte Vorabnutzungsgebühr und die Startup Gebühr, sowie die Gebühr für das eGym Band sind bei Abschluss des Vertrags fällig. Die Nichtzahlung dieser Gebühren entbindet das Mitglied nicht vom Vertrag.
4.5 Der monatliche Beitrag gilt, wie am Vertrag vereinbart, bei Mindestlaufzeitverträgen als fest vereinbart. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit oder bei Verträgen auf unbestimmte Zeit kann der Beitrag durch die O-fit GmbH zu Beginn eines neuen Kalenderjahres mit einer Ankündigung von einem Monat geändert werden.
5. Mitgliedsausweis
5.1 Nach Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages stellt die O-fit GmbH für das Fitnessstudio 7K-Fitness einen Mitgliedsausweis (Zugangskarte/ eGym-Band) aus. Der Mitgliedsausweis/ eGym-Band verbleiben im Eigentum der O-fit GmbH und ist nach Vertragsablauf an die O-fit GmbH herauszugeben. Der Mitgliedsausweis/ eGym-Band ist nicht übertragbar. Bei Missbrauch des Mitgliedsausweises oder des eGym-Bands behält sich die O-fit GmbH ein außerordentliches Kündigungsrecht vor.
5.2 Der Verlust oder die Zerstörung des Mitgliedsausweises/ eGym-Bandes ist der O-fit GmbH unverzüglich mitzuteilen. Die O-fit GmbH hat das Recht für ein Ersatzband eine Gebühr von 25€ einzuheben.
6. Kündigung
6.1 Die Mitgliedschaft ohne feste Laufzeit kann mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden. Verträge mit anfänglich vereinbarter Mindestlaufzeit können mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. zum Monatsende (in der Verlängerung) gekündigt werden.
6.2 Die Kündigung bedarf der Schriftform (inkl. Unterschrift des Mitglieds). Die Kündigung kann im Studio 7K-Fitness persönlich abgegeben oder geschickt werden. Für die Einhaltung der Frist ist die fristgemäße Abgabe oder Absendung maßgeblich.
6.3 Probezeit – innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsabschluss kann die Mitgliedschaft schriftlich zum Ende des ersten Vertragsmonats gekündigt werden. Über die Gebühren für Verwaltung, Vorabnutzung sowie den ersten Monatsbeitrag hinaus entstehen dem Mitglied keine weiteren Kosten.
7. Krankheit/Sportunfähigkeit/Ruhezeiten
7.1 Insgesamt können monatsweise, nach schriftlichem Antrag bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft oder berufsbedingter Abwesenheit bis zu maximal 2 Monate Ruhezeit gewährt werden. Wird eine Ruhezeit vereinbart, erfolgt dies nur monatsweise. Der Zeitraum der Ruhezeit schließt sich an die Laufzeit des Vertrages an. Innerhalb dieses Zeitraums kann keine weitere Ruhezeit gewährt werden, sofern bereits 2 Monate gewährt wurden. Anstatt einer Kündigungszeit von 1 Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gilt für die Fälle einer gewährten Ruhezeit die Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der an den Vertrag angehängten Ruhezeiten.
7.2 Ein Attest muss grundsätzlich spätestens 3 Wochen nach Beginn der Erkrankung/Sportunfähigkeit der O-fit GmbH im Original vorliegen. Eine rückwirkende Anerkennung bei verspäteter Vorlage des Nachweises erfolgt nicht.
8. Änderungen der Öffnungszeiten
Die O-fit GmbH behält sich vor, die Öffnungszeiten des Fitnessstudios 7K-Fitness in zumutbarer Weise zu ändern. Dies gilt insbesondere in Bezug auf kurzfristige Schließungen für Reparatur- und Wartungsarbeiten. Das Mitglied hat insoweit keinen Anspruch auf eine Reduzierung der Mitgliedsbeiträge, da dies bereits in der Preiskalkulation zugunsten des Mitglieds berücksichtigt ist.
9. Daten des Mitglieds
Änderungen der Mitgliedschaften, z.B. Wechsel des Wohnsitzes oder der Bankverbindung, sind unverzüglich der O-fit GmbH schriftlich mitzuteilen. Kosten für notwendige Gebühren bei Adressermittlungen bzw. Rücklastschriften trägt das Mitglied, wenn es seiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen ist.
10. Haftung
Die Haftung der O-fit GmbH, auch für Folgeschäden, ist auf das gesetzliche Mindestmaß beschränkt. Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Geld, wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen keine Haftung übernommen.
11. Haus- und Benutzungsordnung
Das Mitglied erklärt sich durch seine Unterschrift auf dem Vertrag, von der Haus- und Benutzungsordnung für das Fitnessstudio 7K-Fitness Kenntnis genommen zu haben und bei abweichendem Verhalten den Mitbenutzer auf die Haus- und Benutzungsordnung hinzuweisen. Insbesondere weist die O-fit GmbH darauf hin, dass das Training im Fitnessstudio 7K-Fitness nicht in Straßenkleidung/Straßenschuhen und nur bei Verwendung eines Handtuches zulässig ist. Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung durch das Mitglied oder den Mitbenutzer ist die O-fit GmbH berechtigt, die Mitgliedschaft im Fitnessstudio 7K-Fitness fristlos zu kündigen.
12. Datenschutz und Vertraulichkeit
Die O-fit GmbH sichert seinen Mitgliedern zu, dass sämtliche personenbezogenen Daten (einschließlich der Gesundheits- und Fitnessdaten) streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Verwaltung und Abwicklung der Mitgliedschaftsverträge für 7K-Fitness sowie zur Übermittlung neuer Angebote bzw. Neuigkeiten zu Trainings- und Ernährungsmöglichkeiten verwendet werden. Diese Daten werden weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte weitergegeben. Das Mitglied kann auf Anfrage Auskunft über die in der O-fit GmbH für das Fitnessstudio 7K-Fitness gespeicherten Daten erhalten und kostenfrei die Richtigstellung oder Löschung der Daten verlangen.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Mündliche Abreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Mitgliedschaftsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schrifterfordernis.
13.2 Sollte eine Bestimmung des Mitgliedschaftsvertrages oder eine in Zukunft aufgenommene Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.